Für einen gesunden Start ins Familienleben biete ich ergänzend komplementäre Behandlungsmethoden an.
Hebammenleistungen
Die Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.
Leistungen vor der Geburt
- 6 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft, wobei eine zusätzliche Kontrolle vor der 16. Schwangerschaftswoche beim Arzt stattfinden soll
- Schwangerschaftskontrollen werden von der Krankenkasse auf einer Berechnungsgrundlage von 35 – 45 Minuten pro Kontrolle bezahlt. Wünschen Sie sich zusätzlich zu den Kontrollen bei ihrer Gynäkologin Beratungsgespräche, werden diese pro 30 Min. mit einem Tarif von CHF 60.- abgerechnet
- Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt auf ärztliche Verordnung
- Beitrag von CHF 150.– an einen Geburtsvorbereitungskurs oder an ein Beratungsgespräch
Leistungen nach der Geburt
- Wochenbettbetreuung zu Hause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt
- Beim ersten Kind 16 Besuche oder nach Bauchgeburt ebenfalls 16 Besuche
- Bei Mehrgebärenden übernimmt die Krankenkasse 10 Hausbesuche
- Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
- Eine Nachkontrolle
Leistungen, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden
- Hebammensprechstunde CHF 140.– pro Stunde
- Klären Sie bei Ihrer Krankenkasse ab, ob eine Beteiligung über die Zusatzversicherung möglich ist.
- Pikettentschädigung von CHF 150.– für Pikettdienst 3 Wochen vor dem Geburtstermin bis 10 Tage nach der Geburt des Kindes
